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Olching: Studentinnen nehmen Lebensmittel aus Supermarkt-Abfällen mit - Entscheidung zu „Containern“ gefallen - Merkur.de

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  • Claudia Schuri

    vonClaudia Schuri

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Ist es Diebstahl, weggeworfene Lebensmittel aus Supermarkt-Containern mitzunehmen? Nein, finden zwei Studentinnen aus Olching, die dabei erwischt wurden. Nun gibt es ein Urteil.

  • Lebensmittelverschwendung ist ein großes Problem.
  • Auch Supermärkte haben sich eine Wegwerf-Mentalität angeeignet. Dagegen gehen zwei Studentinnen aus Olching vor.
  • Sie wurden beim „Containern“ erwischt - nun ging es vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Olching/Karlsruhe - Millionen Tonnen an essbaren Lebensmitteln landen jährlich auf dem Müll. Eine einzige Sünde. Doch Caro (28) und Franzi (27) wollen etwas dagegen tun, im Juni 2018 fischen sie nachts in Olching (Kreis Fürstenfeldbruck) in den Abfällen eines Supermarkts Obst, Gemüse und Joghurt aus einem Container heraus – und landen vor Gericht, „wegen besonders schweren Falls des Diebstahls“. Sie werden am Amtsgericht verurteilt, das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz bestätigte dies am Dienstag. Wer also Nahrungsmittel aus dem Müll rettet, muss weiter befürchten, als Dieb verurteilt zu werden. Die Verfassungsrichter: „Der Gesetzgeber darf grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen.“

Containern laut Gericht strafbar - Kampf gegen Lebensmittelverschwendung geht weiter

War es das mit dem Retten von Lebensmitteln? In einer Online-Petition fordern die beiden Studentinnen - auch genannt „die Olchis“* - ein gesetzliches Verbot von Lebensmittelverschwendung. Fast 165.000 Bürger haben bereits unterschrieben. „Jetzt liegt es an den politischen Akteuren, Initiative zu zeigen“, fordert Franzi.

„Containern“ ist das Holen von essbaren Lebensmitteln aus dem Müll. Franzi (li.) und Caro setzen sich gegen die Verschwendung ein.

© Uli Deck/dpa

Der Kampf gegen die Wegwerf-Mentaliät*, er geht also weiter. Auch wenn die Frauen auf die Entscheidung in Karlsruhe enttäuscht reagieren. „Wir hätten uns ein anderes Urteil erhofft“, sagt Franzi. „Wir müssen uns jetzt erst einmal über die Tragweite klar werden.“ Dabei waren sie bei der Einreichung ihrer Verfassungsklage optimistisch gestimmt: „Wir haben niemandem Schaden zugefügt“, sagten sie damals. Der Supermarkt habe doch kein Interesse mehr an den Waren. „Die werden offensichtlich nicht mehr verkauft und vergammeln in der Tonne.“

„Containern" verboten: So begründet das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung

Auch die Verfassungsrichter deuten an, dass man den Umgang mit entsorgten Lebensmitteln anders regeln könnte. Es sei aber nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen, „ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat“. Initiativen, das Containern zu entkriminalisieren, seien bisher nicht aufgegriffen worden. Genau das versuchen nun die Studentinnen mit der Petition.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte in erster Instanz die beiden schuldig gesprochen und verwarnt. Sie wurden zu acht Stunden Sozialarbeit bei der Tafel verurteilt*. Lassen sie sich noch einmal beim Containern erwischen, droht ihnen eine Strafe von 225 Euro.

*Merkur.de ist ein Angebot des Ippen Digital Netzwerks

Rubriklistenbild: © Uli Deck/dpa




August 19, 2020 at 02:40PM
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