Beim Einkauf im Supermarkt gelten mehr Regeln und Gesetze, als es vielen bewusst ist. Darf man zum Beispiel Obst probieren?
Das Einkaufen im Supermarkt ist etwas Alltägliches. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums kauft mehr als die Hälfte der Bundesbürger mindestens einmal pro Woche in einem Supermarkt ein. Aber so selbstverständlich uns der Einkauf auch erscheint, es gilt auch im Supermarkt ein eng gestricktes, juristisches Regelwerk.
Klar, Diebstahl oder mutwillige Sachbeschädigung sind – wie überall – strafbar. Aber es gelten auch noch einige weitere Regeln und Einschränkungen, die vielen gar nicht bewusst sind. Stiftung Warentest hat deshalb auf "test.de" einen "Einkaufs-Knigge" erstellt, in dem klargestellt wird, was man darf und was eben nicht. Und der hält einige Überraschungen bereit ...
Im Supermarkt lässt sich übrigens durchaus einiges sparen. Man muss nur wissen, wie: Die Mutter im folgenden Video schafft so eine stattliche Summe von 7.000 Euro Ersparnissen pro Jahr.
© Press Association; BUNTE.de
Eigene Taschen sind eigentlich nicht gestattet!
Das Regelwerk greift bereits am Eingang. Ist es erlaubt die eigene Tasche oder den eigenen Korb, statt Einkaufswagen oder Plastikkörben des Supermarkts zum Einkaufen zu nutzen und damit die Waren an die Kasse zu bringen? Die Antwort lautet eigentlich "Nein"! Aber viele Märkte geben sich hier kulant.
Und weil wir gerade an der Kasse sind: Wie viel Kleingeld wird eigentlich bei der Zahlung an der Kasse akzeptiert? Tatsache ist, dass die Kassierer nicht mehr als 50 Münzen akzeptieren müssen. Ob das im Einzelfall dann doch geschieht, hängt wohl vor allem vom Andrang ab und nicht zuletzt davon, wie freundlich man selbst dabei auftritt. Oft genug sind die Mitarbeiter auch froh, genug Wechselgeld in die Kasse zu bekommen.
Wer garantiert günstig im Supermarkt einkaufen will, der sollte diese Lifehacks kennen.
Probieren verboten, Berühren erlaubt
Am Obstregal angekommen, stibitzt so mancher gerne mal eine Erdbeere oder Traube, um den Geschmack zu testen. Aber das ist nicht erlaubt und streng genommen sogar Diebstahl, denn: So lange die Ware nicht bezahlt ist, ist sie Eigentum des Marktes. Wer aber freundlich beim Personal nachfragt, darf meistens auch probieren. Erlaubt ist es aber, Gemüse und Früchte vorsichtig zu betasten, um zum Beispiel den Reifegrad festzustellen. Beschädigt werden darf die frische Ware dabei natürlich nicht.
Wer Waren wie zum Beispiel ein Gurkenglas versehentlich zerstört, der muss eigentlich auch dafür haften, auch wenn viele Märkte hier ebenfalls kulant sind. Bei größeren Schäden hat man dann hoffentlich eine Haftpflicht-Versicherung ...
Verschiedene Regeln bei Verpackungen
Verpackungen wie Eierkartons oder die von Aktionsware dürfen geöffnet werden, wenn weder die Verpackung noch die Ware dabei Schaden nimmt. Findet man dann in einem Eierkarton ein beschädigtes Ei, so darf dieses nicht eigenmächtig ausgetauscht werden – hier muss man sich einen neuen Karton suchen. Eigentlich nicht erlaubt ist es, eine Verpackung zu öffnen, um schon vor dem Bezahlen vom Inhalt zu naschen, also zum Beispiel einen Schokoriegel oder eine Flasche Fruchtsaft. Aber auch hier drücken viele Märkte von Fall zu Fall ein Auge zu.
So ist Einkaufen im Supermarkt in Zeiten von Corona sicher.
Kosmetikartikel beschnuppern? Erlaubt!
Bleiben wir noch bei Verpackungen. Im Fall von Kosmetikartikeln ist das Öffnen erlaubt, um zum Beispiel mal am Duschgel zu riechen – aber auch wieder nur unter der Bedingung, dass die Verpackung keinen Schaden genommen hat, wenn sie wieder verschlossen im Regal landet. Und dann wäre da noch das Thema Mehrwegflaschen und -Dosen: Märkte bis zu einer Verkaufsfläche von 200 Quadratmetern sind nur verpflichtet, Leergut von den Produkten zurückzunehmen, die sie auch selbst anbieten. Größere Geschäfte müssen dagegen per Gesetz alles annehmen, was natürlich durchaus kundenfreundlich ist.
Hamsterkäufe und Taschenkontrollen
Bleibt noch der Weg nach draußen. Der kann einem zum Beispiel im Fall eines Hamsterkaufs verwehrt werden. Kunden dürfen nämlich nur "haushaltsübliche Mengen" einkaufen. Der Begriff ist allerdings schwammig und darf von jedem Händler selbst ausgelegt werden.
Ein weiterer Fall: Möglicherweise hat man bei seinem Einkauf Diebstahl-Verdacht erregt und nun fordert ein Mitarbeiter die Kontrolle des Rucksacks oder der Tasche. Allerdings ist es unzulässig, denn eine solche Kontrolle darf nur die Polizei durchführen – falls ein begründeter Diebstahlverdacht besteht, darf man allerdings bis zu deren Eintreffen im Markt festgehalten werden.
Als Diebstahl gilt übrigens auch die Unsitte, sich den Einkaufswagen "auszuleihen", um seinen Einkauf nach Hause zu karren. Die Wagen sind Eigentum des Supermarktes und stellen immerhin einen Sachwert zwischen 100 und 150 Euro dar.
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September 07, 2020 at 08:30PM
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Gewusst?: Das ist im Supermarkt wirklich erlaubt – und das solltest du auf keinen Fall machen - BUNTE.de
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