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NRW: Mann will 10.000 Euro Schmerzensgeld von Supermarkt – aus diesem irren Grund - Derwesten.de

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NRW: Mann will 10.000 Euro Schmerzensgeld von Supermarkt – aus diesem irren Grund

NRW: Ein Mann klagt vor dem Landgericht Bielefeld gegen einen Supermarkt. Es geht um 10.000 Euro Schmerzensgeld.

NRW: Ein Mann klagt vor dem Landgericht Bielefeld gegen einen Supermarkt. Es geht um 10.000 Euro Schmerzensgeld.

Foto: imago images / Panthermedia

Bielefeld/Herford. Skurriler Prozessauftakt am Landgericht Bielefeld (NRW)!

Ein Mann hat einen Supermarkt in Herford (NRW) verklagt und fordert seit Mittwoch satte 10.000 Euro Schmerzensgeld. Die Geschichte hinter der Klage klingt verrückt.

NRW: Mann fordert 10.000 Euro Schmerzensgeld von Supermarkt

Vor über einem Jahr, im Juni 2019, wollte der Kläger, der als Rettungssanitäter arbeitet, während einer Pause in dem besagten Herforder Supermarkt einkaufen. Nach dem Bezahlen machte er sich flotten Schrittes auf den Rückweg zur Arbeit. Doch offenbar war er dabei etwas zu zügig unterwegs.

Denn wie eine Überwachungskamera damals festhielt, war er wohl schneller als die automatische Glastür des Supermarktes. Diese konnte sich nicht rechtzeitig vollständig öffnen, weshalb der Mann mit voller Wucht dagegen krachte.

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Die Folge: ein gebrochenes Nasenbein. Sechs Wochen wurde er laut Klage krankgeschrieben und kann seitdem nach eigenen Angaben nicht mehr richtig riechen und schmecken. Die Schuld dafür sieht er beim Supermarkt.

Kunde war gegen Glasscheibe gelaufen – ist der Supermarkt schuld?

Die Glastür habe eine Fehlfunktion gehabt, so der Geschädigte. Sie habe sich viel zu spät geöffnet. Das sei ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht des Supermarkt-Betreibers. Doch von dessen Seite gibt es Widerspruch.

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Der Supermarkt wandte ein, dass die Tür unmittelbar vor dem Unfall noch gewartet worden sei und auch keine ähnlichen Unfälle gemeldet worden seien. Schadensersatz will der Supermarkt nicht zahlen.

Gericht rechnet mit geringen Erfolgsaussichten

Auch das Gericht schätzte in der Verhandlung die Erfolgsaussichten für den Kläger als gering ein. Eine zeitlich verzögerte Öffnung einer Automatiktür begründe keine Haftung.

Die Rechtsprechung gehe bisher davon aus, dass ein Kunde aufpassen müsse. Eine Entscheidung soll am 23. September fallen. (at mit dpa)




August 14, 2020 at 03:20AM
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