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Joghurt-Panne im Supermarkt - wer bezahlt den Schaden? Die größten Geld-Irrtümer - Frankfurter Rundschau

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  • Anne Hund

    vonAnne Hund

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Beim Einkaufen kommt es immer wieder zu Missgeschicken, aber auch zu Missverständnissen - weil Verbraucher nicht die Regeln kennen.

Vielleicht kommen Ihnen solche Supermarkt*-Szenen bekannt vor: Die Frau am Einkaufsregal neben Ihnen ist beladen voller Lebensmittel. Sie hat es versäumt, sich einen Einkaufskorb oder Einkaufswagen zu nehmen und kann mit beiden Händen jedoch weitaus nicht alles tragen. Mit der Milchtüte unter dem Arm geklemmt, will sie zusätzlich zu den gestapelten Nudelverpackungen noch einen Joghurt aus dem Kühlregal obendrauf platzieren, und zack: Der Joghurtbecher fällt herunter und liegt aufgeplatzt am Boden. Wer muss dafür bezahlen?

Joghurt im Supermarkt heruntergefallen - kaputte Ware bezahlen?

Die Antwort liegt nahe, ist jedoch längst nicht allen Kunden bewusst: Streng genommen müssten sie den Schaden ersetzen - auch, wenn sie das Produkt noch nicht gekauft haben, heißt es in einem Bericht von T-Online.de, der sich mit den größten Geld-Irrtümern im Supermarkt befasst. Dass mal etwas beim Einkaufen herunterfällt, dürfte allerdings vielen Kunden schon mal passiert sein. Die Erfahrung zeigt, dass die Geschäfte für gewöhnlich aus Kulanz auf eine Erstattung verzichten.

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Leere Verpackung im Supermarkt auf Band legen?

Auch solche Szenen kann man im Supermarkt manchmal beobachten: Ein Kind hat die Eis-Verpackung in der Supermarktschlange schon aufgerissen und an dem Eis geleckt, bevor die Eltern es bezahlen. Oder jemand Hungriges hat den Schokoriegel schon vernascht, bevor er die aufgerissene Packung zum Bezahlen aufs Band an der Kasse legt. Auch das geht eigentlich nicht, heißt es in dem Bericht von T-Online.de, denn solange die Ware nicht bezahlt sei, ist sie nicht Ihr Eigentum. Die Mitarbeiter in den Supermärkten hätten in aller Regel allerdings Verständnis, wenn Kunden ausnahmsweise das aufgerissene Papier aufs Band legen und alles korrekt bezahlen.

In dem Beitrag heißt es allerdings auch, dass das Probieren eine Ware als Diebstahl gelten könne. Zum Beispiel, wenn jemand ungefragt an einem Stand von den Trauben, Erdbeeren oder Kirschen nascht. Grundsätzlich gelte: Wer im Laden eine Ware sofort esse oder trinke, mache sich strafbar. Dann könne man Probleme bekommen, wird in dem Zusammenhang ein Vertreter der Verbraucherzentrale zitiert. Auf der sicheren Seite sei ein Kunde, wenn er sich vorher beim Verkäufer vergewissert hat, ob er ein Produkt probieren dürfe.

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Ware in den Einkaufskorb oder Einkaufswegen legen - dafür sind sie schließlich da

In der Praxis wird es oft geduldet, wenn jemand etwas im offenen Korb zur Kasse trägt und dort zum Bezahlen aufs Band legt. Doch streng genommen könnte das Verstauen unbezahlter Produkten außerhalb des Einkaufswagens oder des Einkaufskorbs des Supermarkts als Diebstahl gedeutet werden, wie es in dem Bericht weiter heißt. Man sollte es also besser vermeiden, im Supermarkt etwas in die mitgebrachte Stofftasche zu legen, solange die Ware noch nicht bezahlt ist - sondern besser den Einkaufskorb- oder Wagen verwenden, denn dafür sind sie schließlich da. Zwar sage das Gesetz auch, dass als Dieb nur bestraft werden könne, wer den Vorsatz hatte, an der Kasse nicht zu zahlen, heißt es zu der Problematik in einem Beitrag auf „Bild.de“. Und den habe man nicht, wenn man Waren nur bis zur Kasse in seiner Tasche transportieren wolle. Allerdings könne es im Konfliktfall schwierig werden, die gute Absicht glaubhaft zu machen, berichtet „Bild.de".

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Bei Pfandrückgabe muss Pfandzeichen noch lesbar sein

Auch bei der Pfandrückgabe kommt es ab und an zu Problemen im Supermarkt, wenn der Automat die Pfandflasche nicht annimmt. Ob sie zerbeult ist oder das Etikett zerrissen, spielt „T-Online.de" zufolge bei der Rückgabe keine Rolle.. Wichtig sei nur, dass das Pfandzeichen noch lesbar ist, wird der Vertreter der Verbraucherzentrale in dem Zusammenhang zitiert. Nehme der Automat die Flasche nicht an, sei der Händler verpflichtet, sie von Hand zurückzunehmen. Das gilt dem Bericht zufolge allerdings nur für Einweg-Flaschen, die nach der Rückgabe ohnehin gepresst werden, nicht für Mehrwegflaschen.

Supermarkt muss nicht mehr als 50 Münzen pro Einkauf annehmen

Auch beim Bezahlen im Supermarkt kommt es manchmal zu Missverständnissen: Dem Bundesverband deutscher Banken zufolge ist kein Händler verpflichtet, mehr als 50 Münzen pro Einkauf anzunehmen. Der Verband rät: Wer viel Kleingeld zu Hause gesammelt habe, solle es Entweder „peu a peu“ ausgeben oder zur Bundesbank bringen. „Jeder Bürger kann seine Euro- und Euro-Cent-Münzen in beliebiger Stückzahl kostenfrei bei den Filialen der Deutschen Bundesbank in Banknoten eintauschen", informiert der Verband auf seiner Homepage. Banknoten müssen die Händler dem Bericht zufolge unterdessen in unbegrenzter Höhe als Zahlungsmittel akzeptieren.

Praktisch für unterwegs

Praktisch gerade auch fürs Fahrrad: In einem stabilen Rucksack (werblicher Link) mit genügend Stauraum lassen sich die Einkäufe bequem nach Hause bringen.

Ein Recht darauf, dass sie überall mit EC- oder Kreditkarte bezahlen können, haben Kunden nicht. Trotzdem gibt es, über die großen Supermärkte hinaus, immer mehr Geschäfte, wo Kunden sogar kontaktlos bezahlen können. Vielen Verbrauchern ist dabei allerdings nicht bewusst, dass manche Banken bei der Bezahlung mit Giro- oder Kreditkarte eine Gebühr von bis zu 70 Cent erheben, wie ein Verbraucherportal erst neulich berichtete. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks

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Steuererklärung kompakt: Änderungen, Frist und rückwirkend abgeben

Grundsätzlich galt bislang der 31. Mai als letzter Abgabetermin. Doch im Rahmen des "Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" haben Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Juli Zeit. Allerdings nur, wenn Sie Ihre Steuererklärung authentifiziert elektronisch über Elster an das Finanzamt überweisen. Falls Sie allerdings nicht dazu verpflichtet sind, können Sie sich auch vier Jahre Zeit lassen und rückwirkend die Steuererklärung abgeben. Oftmals erhalten Sie dann mehr Geld zurück.
Grundsätzlich galt bislang der 31. Mai als letzter Abgabetermin. Doch im Rahmen des "Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" haben Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Juli Zeit. Allerdings nur, wenn Sie Ihre Steuererklärung authentifiziert elektronisch über Elster an das Finanzamt übermitteln. Falls Sie allerdings nicht dazu verpflichtet sind, können Sie sich auch vier Jahre Zeit lassen und rückwirkend die Steuererklärung abgeben. Oftmals erhalten Sie dann mehr Geld zurück. © dpa / Hans-Jürgen Wiedl
Mit Frei- und Pauschbeträgen lässt sich viel Geld bei der Steuererklärung sparen. Diese werden in der Steuererklärung in der Anlage N separat angegeben. Unter Pauschbeträge werden Werbungskosten und Sonderausgaben gezählt. Unter Freibeträge fallen die "außergewöhnlichen Belastungen", wie der Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag, Ausbildungsfreibetrag, Pflege-und/oder Behindertenpauschbetrag. Diese erhalten Sie allerdings erst, wenn Sie die jeweilige Einkommenssumme überschritten haben. Nachweise sind nicht mehr nötig.
Mit Frei- und Pauschbeträgen lässt sich viel Geld bei der Steuererklärung sparen. Diese werden in der Steuererklärung in der Anlage N separat angegeben. Unter Pauschbeträge werden Werbungskosten und Sonderausgaben gezählt. Unter Freibeträge fallen die "außergewöhnlichen Belastungen", wie der Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag, Ausbildungsfreibetrag, Pflege-und/oder Behindertenpauschbetrag. Diese erhalten Sie allerdings erst, wenn Sie die jeweilige Einkommenssumme überschritten haben. Nachweise sind nicht mehr nötig. © dpa /Jens Wolf
Frischgebackene Ehepaare haben bei einer ersten gemeinsamen Steuererklärung viele Vorteile zu Unverheirateten - schließlich profitieren sie davon, dass sie je nach Einkommen zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen wählen können. Außerdem greift hier das Ehegattensplitting, wenn sie unterschiedlich verdienen. Hierbei wird das Einkommen des Ehepaares zusammen veranlagt, die Summe halbiert und aus dieser die Einkommenssteuer errechnet. Anschließend wird sie verdoppelt. So gilt das Ehepaar steuerlich als eine Person.
Frischgebackene Ehepaare haben bei einer ersten gemeinsamen Steuererklärung viele Vorteile zu Unverheirateten – schließlich profitieren sie davon, dass sie je nach Einkommen zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen wählen können. Außerdem greift hier das Ehegattensplitting, wenn sie unterschiedlich verdienen. Hierbei wird das Einkommen des Ehepaares zusammen veranlagt, die Summe halbiert und aus dieser die Einkommenssteuer errechnet. Anschließend wird sie verdoppelt. So gilt das Ehepaar steuerlich als eine Person. © pixabay / Takmeomeo
Kinder kosten viel Geld - doch Familien werden bei der Steuererklärung berücksichtigt. Schließlich erhalten Sie Kindergeld, sogar, wenn Ihr Kind noch volljährig und in Ausbildung ist. Zudem profitieren Sie vom Kinderfreibetrag, der 2018 auf 7.428 Euro gestiegen ist. Außerdem können Eltern Betreuungskosten (maximal 4.000 Euro) unter Anlage Kind von der Steuer absetzen. Schließlich können Sie bereits vor der Steuererklärung Steuern sparen, wenn Sie Ihre bis zum 30. November des laufenden Jahres Auskünfte über etwaige Kosten in Bezug auf Ihre Kinder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angeben.
Kinder kosten viel Geld – doch Familien werden bei der Steuererklärung berücksichtigt. Schließlich erhalten Sie Kindergeld. Sogar, wenn Ihr Kind noch volljährig und in Ausbildung ist. Zudem profitieren Sie vom Kinderfreibetrag, der 2018 auf 7.428 Euro gestiegen ist. Außerdem können Eltern Betreuungskosten (maximal 4.000 Euro) unter Anlage "Kind" von der Steuer absetzen. Schließlich können Sie bereits vor der Steuererklärung Steuern sparen, wenn Sie Ihre bis zum 30. November des laufenden Jahres Auskünfte über etwaige Kosten in Bezug auf Ihre Kinder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angeben. © iStockphoto
Bereits als Student macht es Sinn, eine Steuererklärung abzugeben. Zwar sind Studenten gesetzlich nicht dazu verpflichtet, doch so lassen sich ein paar Euros sparen. Besonders dann, wenn Sie über den Grundfreibetrag von 8.652 Euro kommen oder Ihr Zweitstudium, zum Beispiel einen Master, beginnen. Die Steuererklärung können Sie vier Jahre rückwirkend machen und Werbungskosten, also Arbeitsmaterialien, PC & Co. sowie Sonderausgaben wie Fahrtkosten, Studienreisen oder Miete absetzen.
Bereits als Student ergibt es Sinn, eine Steuererklärung abzugeben. Zwar sind Studenten gesetzlich nicht dazu verpflichtet, doch so lassen sich ein paar Euro sparen. Besonders dann, wenn Sie über den Grundfreibetrag von 8.652 Euro kommen oder Ihr Zweitstudium, zum Beispiel einen Master, beginnen. Die Steuererklärung können Sie vier Jahre rückwirkend machen und Werbungskosten, also Arbeitsmaterialien, PC & Co. sowie Sonderausgaben wie Fahrtkosten, Studienreisen oder Miete absetzen. © pixabay / janeb13
ElsterOnline, ElsterFormular oder Wiso: Es gibt einige Steuerprogramme, die die Steuererklärung erleichtern sollen. Mit diesen haben Sie die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu machen und online an das Finanzamt zu übermitteln. Die Softwares sind alle ähnlich aufgebaut und teilweise kostenlos. Sie werden in den Programmen Schritt für Schritt durch die Steuererklärung geführt. Allerdings bemängeln manche Nutzer, dass die Steuer-Programme für Einsteiger anfangs unübersichtlich sein können.
ElsterOnline, ElsterFormular oder Wiso: Es gibt einige Steuerprogramme, die die Steuererklärung erleichtern sollen. Mit diesen haben Sie die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu machen und online an das Finanzamt zu übermitteln. Die Programme sind alle ähnlich aufgebaut und teilweise kostenlos. Sie werden Schritt für Schritt durch die Steuererklärung geführt. Allerdings bemängeln manche Nutzer, dass die Steuer-Programme für Einsteiger anfangs unübersichtlich sein können. © pixabay / Simon
Sie haben die Frist verpasst? Dann sollten Sie sich schnell an Ihr zuständiges Finanzamt wenden und auf die Milde des jeweiligen Beamten hoffen. Wenn Sie sich allerdings still halten, dem droht ein satter Verspätungszuschlag. Dieser kann schon mal bis zu zehn Prozent der Steuersumme (maximal 25.000 Euro) ausmachen. Das liegt wiederum im Ermessen des Finanzamtes, dass dann eine Steuerschätzung vornimmt. Zudem entbindet es sie nicht, die Steuererklärung nachzuholen.
Sie haben die Frist verpasst? Dann sollten Sie sich schnell an Ihr zuständiges Finanzamt wenden und auf die Milde des jeweiligen Beamten hoffen. Wenn Sie sich allerdings still halten, dem droht ein satter Verspätungszuschlag. Dieser kann schon mal bis zu zehn Prozent der Steuersumme (maximal 25.000 Euro) ausmachen. Das liegt wiederum im Ermessen des Finanzamtes, dass dann eine Steuerschätzung vornimmt. Zudem entbindet es sie nicht, die Steuererklärung nachzuholen. © iStockphoto

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July 27, 2020 at 11:08PM
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